Unser ABC wird laufend ergänzt und überarbeitet.
Es soll dazu dienen, Fragen zu klären, gemeinsame Spielregeln festzulegen und Leitfaden für einen gut funktionierenden Schulalltag sein.
• Abmeldung (per Abmeldeformular/Homepage) von schulpflichtigen SchülerInnen nur, wenn neue Schule Aufnahme
garantiert
• SchülerIn erhält Schulbesuchsbestätigung mit Noten
• bei Klassenvorstand abgeben:
EDU-Card, Klassenlesetexte, Bücher, Videos etc. aus Bibliothek,
Schulbücher, die in neuer Schule nicht benötigt werden
Zuständig für: Organisatorisches, Stundenplan bzw. Stundenausfälle und deren Supplierungen, Lehrausgänge…
Administrator: Mag. Manfred Schabernig.
Zutritt zum Haus an Schultagen: 6.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeit ist die Schule alarmgesichert! (Fehlalarm kostet mindestens € 70,-)
SchülerInnen der 6. – 8. Klasse ist es erlaubt, in den 10- und 15-Minuten-Pausen das Schulgelände zu verlassen. Die EDU-Card wird beim Portier hinterlegt!
OST-SchülerInnen dürfen diese Pausen auch ohne Aufsicht im Bereich des Gartens oder der Höfe verbringen. UST-SchülerInnen nur in den gekennzeichneten großen Pausen.
Sofern eine Unterrichtsstunde suppliert wird, gilt dies als regulärer, verpflichtender Unterricht!
Ist in der OST im Supplierplan LEO (Lernen ohne Lehrer/in vermerkt), bleiben die Schüler/innen in ihren Klassen, um diese Zeit sinnvoll zu nützen. Ist in einer Randstunde keine Supplierung eingeteilt, so dürfen die Schüler/innen der OST das Schulhaus verlassen.
Kehrt ein/e Schüler/in nicht rechtzeitig zur nächsten Unterrichtsstunde zurück, wird sie/er durch den/die KlassenvorständIn, bei mehrmaligem Verstoß durch die Direktion verwarnt. Zeigen diese Maßnahmen keine Verhaltensänderung, tagt die Klassenkonferenz. Weitere Verstöße ziehen eine Disziplinarkonferenz nach sich.
Ein Ort nicht nur zum Lesen! Arbeitsraum, Pausentreffpunkt, Nachmittage zum Lernen und Entspannen, wichtig auch für die VWA …., Bücher, Zeitschriften, CDs, DVDs-ohne Entlehngebühren jedoch nur gegen Vorlage der EDU-Card
BibliothekarInnen: Mag. Sylvia Pötscher und Mag. Michael Kolecko
Bibliotheksordnung: (siehe Aushang) muss eingehalten werden (nicht essen und trinken, Hausschuhpflicht!)
BibliotheksordnerInnen: freiwillige SchülerInnen unterstützen die BiblothekarInnen
Bildungsberatung und Hilfestellung
Mag. Dr. Hemma Chocholka, Mag. Michael Fessl
Merkblatt zum „Verhalten bei Alarm“ und der „Fluchtweg“ in jedem Unterrichtsraum.
Pro Schuljahr zwei Feueralarmübungen (einmal angekündigt, einmal nicht)
Dabei wird trainiert: zügiges Verlassen der Klasse, Wahl des richtigen Fluchtweges, Versammeln am Kontrollpunkt vor der Kirche bzw. am Kontrollpunkt Sprunganlage Sportplatz.
Bei Verqualmung: Verbleib im Klassenraum
Mikrowellegerätem und Wasserkocher dürfen in Klassenzimmern nicht verwendet werden. Mit offenem Feuer darf nicht hantiert werden; deshalb keine Adventkränze
Brandschutzbeauftragte: Dr. Alexandra Gruber, Gabriele Floigl
Brandschutzwart: Mag. Christina Kollarics, Mag. Verena Krems, Mag. Thomas Weinberger
Öffnungszeiten: Mo – Fr 7.45 – 15.00.
Betreiber: campus4you; Produktsortiment wird nach den Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt; von Sipcan als gesundheitsförderliches Schulbuffet ausgezeichnet
Speiseplan: siehe Schul-Homepage
Anmeldung für warmes Mittagessen: wöchentlich, Tel: 0699 185 185 11
Raumordnung: Tische und Sessel nach Benützung wieder an ihren Platz, Mist wegräumen
PC-Plätze: stehen den SchülerInnen der Oberstufe zur Verfügung
Raumreservierungen: für Unterrichtsstunden oder Veranstaltungen möglich/nötig!
Sammelpunkt für die FÖRDERUNG 2.0. (siehe ebendort)
Warme Speisen (z.B.: Pommes frites, Hühnernuggets usw.) dürfen von Schüler*innen der Unterstufe nicht außerhalb der Räumlichkeiten des Buffets konsumiert werden.
Schüler*innen der Oberstufe dürfen warme Speisen auch in ihren Klassenräumen konsumieren.
Verunreinigungen des Schulhauses sind selbstverantwortlich zu entfernen.
Mag. Alexander Kandl
Kurze Gespräche für SchülerInnen und LehrerInnen laufend, sonst Anmeldung über das Sekretariat.
Eltern vereinbaren bitte telefonisch einen Gesprächstermin über das Sekretariat.
Da in einem großen Schulkomplex die Zeitressourcen der Direktion sehr beschränkt sind, wird ersucht, vor einem Gespräch mit der Direktion die zuständigen Lehrkräfte in ihren Sprechstunden zu kontaktieren.
Für Ansuchen, Freistellungen etc. bitte die dafür vorgesehenen Formulare (download Homepage) verwenden.
Das BG/BRG 10 ist ein sehr großer Betrieb – es ist notwendig, bei einem höflichen Miteinander auf Disziplin zu achten und diese einzuhalten.
Bei Verstößen gegen die disziplinären Vereinbarungen (z.B. permanentes Zuspätkommen, Gewalt, das Mitnehmen unerlaubter oder/und gefährlicher Gegenstände usw.) wird der/die Klassenvorstand/in zunächst ermahnen und schließlich verwarnen.
Die Eltern werden zu einem Informations- und Beratungsgespräch eingeladen.
Zeigt sich im Verhalten der Schülerin/ des Schülers danach keine Verbesserung, kommt es zu einer Verwarnung durch die Direktion.
Zeigt auch diese Verwarnung keine Verbesserung, wird in einer Klassenkonferenz über weitere Konsequenzen beraten.
Die letzte Maßnahme ist eine Disziplinarkonferenz, bei der das LehrerInnenkollegium gemeinsam mit Direktion, betroffenem/r SchülerIn und Eltern über einen Schulausschluss entscheiden muss.
Jede Schülerin, jeder Schüler und jede Lehrkraft erhält eine E-Mail-Adresse. Diese lautet <Benutzername>@brg-pichelmayergasse.at, wobei sich der Benutzername aus dem ersten Buchstaben des Vornamens und dem kompletten Familiennamen zusammensetzt. Diese E-Mail- Adresse ist für die schulische Kommunikation zu verwenden, private E-Mail-Adressen sind für schulische Mailkontakte unerwünscht. Schul-E-Mails können auch über Webmail außerhalb der Schule gelesen und bearbeitet werden.
• Verpflichtender Identitätsnachweis für alle Schülerinnen und Schüler
• Lichtbildausweis als Grundlage zur Inanspruchnahme verschiedener Dienstleistungen in und außerhalb des Schulgebäudes
• Legitimation in Verbindung mit Fahrausweis in öffentlichen Verkehrsmitteln
• Elektronische Geldbörse zum Aufladen von Guthaben sowie zur Erstellung von Kopien an den Druckern im Schulgebäude
• Bibliotheksausweis mit Berechtigung zur Entlehnung von Medien
Kontakt bei Fragen: Mag. Carina Koppensteiner
Diebstahlsmeldung und Fund: Sekretariat
Das BG/BRG 10 betreibt ein professionelles Netzwerk. Zusätzlich zum EDV-Saal befinden sich PCs in der Bibliothek, in jeder Klasse, in jedem Sondersaal, im Buffet, im TSH und in Lehreraufenthaltsräumen. Jede Klasse und jeder Sondersaal ist mit einer fix montierten Beamerprojektion ausgestattet.
Die Vernetzung erfolgt über LAN und WLAN.
IT-Verantwortliche der Schule sind Mag. DI Rainer Amler, Mag. Klemens Frick und Mag. Ulrike Schedl-Schrottmayer.
Für die Benutzung der Schul-EDV sind die EDV-Ordnung und EDV-Saalordnung bindend.
Alle Oberstufenklassen werden als Laptop-Klassen geführt. Die Laptops sind eigenverantwortlich einsatzbereit zu halten.
Ab der 9. Schulstufe können Eltern ihren Kindern die Möglichkeit zum selbständigen Handeln einräumen (siehe §68 SchUG)
Montag - Freitag ab 7.45 Uhr
Die Aufsichtspflicht der Schule beginnt 15 Minuten vor dem Unterricht.
Den SchülerInnen und anderen BesucherInnen steht ausschließlich der Haupteingang zur Verfügung, LehrerInnen auch der sog. Lehrereingang beim Sportplatz.
Der barrierefreie Ein- bzw. Ausgang dient - wie sein Name schon sagt - ausschließlich Menschen, welchen die Stiegen vor dem Haupteingang den Zugang zum Haus unmöglich machen. Ein Missbrauch dieses Ein- und Ausgangs wird bestraft.
SchülerInnen und Eltern können Stundenplan, Sprechstunden, Stundenentfälle, eigene Fehlstunden nachsehen, Fehlstundenlisten können gedruckt werden.
SchülerInnen und Eltern erhalten eigene WebUntis-Zugänge. Eltern benötigen diesen Zugang auch für die Anmeldung zum Elternsprechtag.
Elternabende zu Schulbeginn (mit KlassenvorständInnen und KlassenlehrerInnen):
1. und 5. Klassen: immer am Donnerstag der 2. Schulwoche
Informationen, Wahl der KlassenelternvertreterInnen, Vorstellung der
KlassenlehrerInnen
Alle anderen Klassen: im Laufe der dritten Schulwoche (Termine werden zu Schulbeginn
bekannt gegeben; anwesend KlassenvorstänInnnen), Informationen, Wahl der Elternvertreter
Thematisch aufgebaute Eltern- und Informationsabende (anwesend: SchülerberaterInnen):
- für zukünftige Pichelmayer (Volksschule): AHS-Reife?
- 2. Klassen: „Realgymnasium oder Gymnasium?“
- 4. Klassen: „14 – Was nun?“, Informationen Neue Oberstufe
- 5. Klassen: Neue Reifeprüfung
Die Materialien (Downloads) und Termine finden sich auf der Homepage der Schule.
Klassenelternvertreter, Elternvereinsausschusssitzung, Elternvereinsversammlungen,….
siehe Homepage/Elternverein
Eigenberechtigte SchülerInnen bzw. alle SchülerInnen ab der 6. Klasse: dürfen bei Stundenentfall das Schulgelände ab der 5. Stunde verlassen
Nicht eigenberechtigte SchülerInnen: werden - falls Eltern nicht mehr kontaktiert (telefonisch, nach Absprache per SMS) werden können - im Klassenverband suppliert oder im TSH mitbetreut.
1. SchülerIn wird abholbereit von Lehrerin/vom Lehrer ins Sekretariat geschickt
2. WebUntis-Eintrag durch LehrerIn
3. Sekretariat verständigt Erziehungsberechtigten
4. Passierschein "NEU" wird vom Sekretariat erstellt
5. Erziehungsberechtigte/r oder autorisierte Person holt SchülerIn ab und unterschreibt Passierschein "NEU"
6. Abgabe des Passierscheins beim Portier
7. Passierschein "NEU" wird vom Portier ins Klassenfach gelegt (KV-Info)
Am ersten Tag des Schulbesuchs nach einer Krankheit ist dem KV eine schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten zu bringen. Eigenberechtigte SchülerInnen unterschreiben diese selbst.
Unsere Schule ist mit ÖNORM Erste-Hilfe-Koffern ausgestattet und verfügt über einen Defibrillator (ein Gerät für Laien).
Wir wurden bereits mehrmals mit dem Gütesiegel „Erste Hilfe FIT“ ausgezeichnet. Vergeben wird diese Auszeichnung vom Österreichischen Jugendrotkreuz, der AUVA und dem Bundesministerium für Bildung und Frauen. Wir bemühen uns auch dieses Schuljahr wieder um das Gütesiegel.
Das Jugendrotkreuzteam der Pichelmayergasse bilden Mag. Carina Koppensteiner, Mag. Elisabeth Schild und Margot Schiller.
Montag und Dienstag: Wiederholungsprüfungen (nach Aushang)
Montag 8.00 Uhr Eröffnungskonferenz für alle LehrerInnen
Unterricht: Montag ab 8.55 Uhr - 10.45 Uhr
Dienstag von 8.00 - 10. 45 Uhr
Mittwoch laut Stundenplan
Donnerstag um 8.00 Uhr ökumen. Gottesdienst in der
kath. Kirche Franz von Sales, Unterricht ab 8.55 Uhr laut Stundenplan
Freitag 1. - 3. Stunde Unterricht, anschließend LehrerInnen-Konferenz
In der ersten Schulwoche findet kein Nachmittagsunterricht statt!
Ein versperrter Abstellplatz steht zur Verfügung (Rücksprache mit Schulwart oder Portier)
Deutsch als Zweitsprache, Förderung bei Lese- und Rechtschreibschwäche (siehe Schulhomepage)
Flächendeckendes Lernhilfeprogramm für die SchülerInnen der Sekundarstufe 1 an öffentlichen Wiener Schulen.
Ansprechpartner sind die Wiener Volkshochschulen.
Beginn: jeweils Oktober bzw. Februar
Anmeldung www.vhs.at; +43 1 893 00 83
Diverse Formulare: Sekretariat, Download von der Schulhomepage
(siehe auch SchülerInnenbeihilfe)
Die Zusammenarbeit mit dem Schulfotografen Mag. Harald Sahling (www.glamourshots.at) findet in Absprache mit der Schule jährlich statt, dient als Beitrag zur Dokumentation der individuellen Schullaufbahn und als nette Erinnerung.
Umfang der angebotenen Dienstleistung: Erstellung von Klassen- und Einzelfotos aller Schülerinnen und Schüler, Bearbeitung und Überarbeitung der Fotos, Umwandlung und Bereitstellung der Fotos zur Verwendung auf EDU-Card, unentgeltliche Lieferung der vorgefertigten Fotopakete an die Schule, Rückgabemöglichkeit der Fotopakete bei Nichtgefallen an der Schule (Sekretariat), Verrechnung mittels Erlagschein, Download elektronischer Fotodateien nach Bestellung auf Homepage des Fotografen, Präsentation der Klassenfotos auf der Schulhomepage (alles unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen).
Kontakt bei Fragen: Mag. Carina Koppensteiner
Freifächer und Unverbindliche Übungen sind besondere Lernangebote und kommen nur dann zustande, wenn sich eine ausreichend große Gruppe von interessierten SchülerInnen findet, die daran teilnehmen möchte. Das Angebot ist für jede Schulstufe unterschiedlich. Die Anmeldung erfolgt immer zu Beginn jedes Schuljahres und gilt für ein Schuljahr. Eine Abmeldung während des Schuljahres ist grundsätzlich aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
1 Tag: schriftliches Ansuchen mindestens 1 Woche vor dem Freistellungstermin an den Klassenvorstand
Ab 2 Tagen: mindestens 1 Woche vor dem Freistellungstermin schriftliches Ansuchen (Formular) an den Klassenvorstand, der es mit einer kurzen Stellungnahme an die Direktion weiterleitet.
Mehr als 1 Woche: siehe Prozedere w. o.; Direktion leitet Ansuchen an den SSR weiter
(Ein günstiger Flug oder eine bloße Verlängerung der Ferien stellen keinesfalls eine ausreichende Begründung für eine Freistellung dar!)
Siehe: „Information über die Gesetzeslage bezüglich Fehlstunden“ und Schulhomepage!
SchUG, §19, Abs. 3a: Kommt zur Anwendung, wenn die Leistungen des Schülers/der Schülerin im 1. oder 2. Semester mit "Nicht genügend" zu beurteilen wären.
Schriftliche Verständigung der Erziehungsberechtigten und Einladung zu einem Frühwarngespräch.
Ist eine Frühwarnung bereits im ersten Semester erfolgt und lautet die Beurteilung in diesem Gegenstand in der Schulnachricht "Nicht genügend", so ist bei gleich bleibender Leistung keine neuerliche Frühwarnung im zweiten Semester erforderlich.
Frühinformationssystem (SchUG §19, Abs. 4) bezieht sich auf das Verhalten eines Schülers/einer Schülerin und kommt zum Einsatz, wenn sich das Verhalten verchlechtert und/oder Pflichten nicht erfüllt werden. Auch hier: Verständigung der Erziehungsberechtigten.
Eröffnungsgottesdienst immer Donnerstag der ersten Schulwoche um 8.00 Uhr, katholische Kirche Franz von Sales
Weihnachtsgottesdienst am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien um 8:00 Uhr
Ostergottesdienst am Freitg vor den Osterferien um 8:00 Uhr
Schlussgottesdienst am Donnerstag der letzten Schulwoche, 8.00 Uhr
Die Rechte und Pflichten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und auch von Erziehungsberechtigten sind gesetzlich in der Schulordnung* festgelegt. Sie sind verpflichtend und müssen von allen Schulpartnern eingehalten werden. Auf dieser Grundlage basiert die Hausordnung des BG/BRG Pichelmayergasse (vom SGA beschlossen) und ist den jeweiligen aktuellen Erfordernissen angepasst.
Die Schulordnung gilt als gesetzliche Basis für alle Schulen. Die Hausordnung legt „je nach der Aufgabe der Schule, dem Alter der Schüler sowie den sonstigen Voraussetzungen am Standort schuleigene Verhaltensvereinbarungen für Schüler, Lehrer und Erziehungsberechtigte zur Förderung der Schulqualität fest“
(*SchUG § 44(1)).
Schülerinnen und Schüler tragen in der Zeit von 1. November bis 31. März Hausschuhe (vorzugsweise Stoff- oder Ledersohlen, jedoch keine schwarzen Gummisohlen).
Auf Aufforderung einer Lehrkraft zeigen SchülerInnen die Straßenschuhe, um mögliche „Schuhmissverständnisse“ aufzuklären. Je nach Wetterverhältnissen kann der Termin durch die Direktion abgeändert werden.
Aus Gründen der Verletzungsgefahr und der Hygiene bewegt sich niemand im Haus barfuß oder in Socken.
Sollte jemand das Gefühl haben, schulisch oder auch privat, nicht mehr weiter zu wissen, so bietet das BG/BRG 10 ein ganzes System von helfenden Händen und Köpfen an.
Siehe Schulärztin, Schulpsychologe, Jugendcoach, Peers und Peermediation, Bildungsberatung
Die Höfe dürfen von OST-SchülerInnen in jeder Pause und am Nachmittag benützt werden (Benutzung von Softbällen erlaubt).
UST-SchülerInnen dürfen die Höfe nach zweimaligem Pausenläuten in der großen Pause benützen.
Im Interesse aller sind wir stets wertschätzend und höflich zueinander. Wir grüßen einander, sind hilfsbereit und unterstützen einander.
Unter Internet Policy verstehen wir Richtlinien einer positiven und wertschätzenden Kommunikation im Internet und eines ebensolchen Verhaltens in Internetforen, in Chatgruppen, im Mail- und Handyverkehr usw.
Safer Internet umfasst alle Anhaltspunkte zur sicheren Handy- und Internetnutzung. (Siehe auch www.saferinternet.at ?für das Angebot an Vorträgen und Workshops.)
In den ersten Klassen findet als Einführung und zur Sensibilisierung ein Vortrag zum Thema Safer Internet statt.
In den zweiten/dritten Klassen werden - sofern es das Klassenlehrer*innenteam für die Klassengemeinschaft bzw. das Arbeitsklima wichtig und sinnvoll erachtet - Workshops zum Thema Safer Internet und Internet Policy organsiert.
Das Jugendcoaching ist ein Beratungsangebot für Jugendliche am Ende der Schulpflicht, das dabei unterstützt, einen individuell passenden Bildungs- bzw. Berufsweg einzuschlagen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos.
Die Arbeit des Jugendcoaches orientiert sich an den Stärken der Jugendlichen und informiert und berät individuell und vertraulich. Eine längerfristige Beratung ist möglich.
Unser Jugendcoach Mag. Claudia Brodesser ist einmal pro Woche bis zu einem ganzen Vormittag an unserer Schule (Terminvereinbarung über Mag. Dr. Hemma Chocholka oder Mag. Michael Fessl).
... ist meistens an der Unterseite von Tischen und Sesseln zu finden und unerwünscht.
Lehrkräfte sind verpflichtet, kaugummikauende SchülerInnen aufzufordern, diesen entsprechend korrekt (Restmüll) zu entsorgen.
Der/die KlassensprecherIn (und deren StellvertreterIn) wird zu Beginn des Schuljahres in jeder Klasse demokratisch gewählt und vertritt diese nach außen (z. B. Klassensprechersitzungen, Gespräche mit LehrerInnen und Direktion bezüglich Anliegen der Klasse).
Er/Sie ist eingeladen, am Pichelmayerforum (siehe da) teilzunehmen, um aktiv die Schulgemeinschaft mitgestalten zu können.
Die Oberbekleidung (Jacken, Mäntel, Mützen…) wird in der Zentralgarderobe in Spinden oder auf Haken aufbewahrt.
Die Schule ist unser aller Arbeitsplatz. Dementsprechend angemessen ist die Kleidung für den Sportunterricht und für die Klasse zu wählen. Zu viel nackte Haut ist am Arbeitsplatz unpassend (z.B. Hotpants, bauchfreie Oberbekleidung, etc)
Das Konferenzzimmer ist ein Rückzugsort für Lehrkräfte und sollte auch die Möglichkeit bieten zu arbeiten bzw. zu pausieren.
SchülerInnen ist der Zutritt zum Konferenzzimmer grundsätzlich nicht gestattet.
Den Schülern stehen 2 Multifunktionsgeräte zur Verfügung (bei EDV-Sälen, vor Bibliothek). Mit diesen können Dokumente kopiert, aus dem Schulnetz ausgedruckt und Dokumente eingescannt werden, die in die eigenen Dateien abgespeichert werden. Das Kopieren und Abholen von Ausdrucken ist nur mit der EDU-Karte, die einmalig mit dem Drucksystem verknüpft werden muss, möglich. Zum Anfertigen von Kopien und Ausdrucken muss ein Guthaben vorhanden sein, das jede/r SchülerIn über eine Aufladestation im Erdgeschoß (EDV-Trakt) über die EDU-Karte aufladen kann.
Die telefonische Krankmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten am Tag der Erkrankung zwischen 7:15 und 8:00 Uhr im Sekretariat.
Unterstufe: Der Laptop wird ausschließlich nach Aufforderung der Lehrkraft verwendet und ausschließlich für Unterrichtszwecke eingesetzt. Wenn das Gerät nicht verwendet wird bzw. in den Pausen, ist es grundsätzlich in der (Schul-)Tasche oder im Spind zu verstauen.
Oberstufe: In der Oberstufe darf der Laptop/ das Tablet auch in den Pausen verwendet werden, sofern diese nicht störend oder regelwidrig eingesetzt werden. Es bleibt Lehrer*innen vorbehalten, ein kurzfristiges "Laptop-/ Tabletverbot" auszusprechen.
Der Laufer ist eine schulinterne Kommunikationsform. Wichtige Mitteilungen (z.B. Absage von klassenübergreifendem Nachmittagsunterricht, Durchsage wichtiger Termine) werden mittels SchulwartIn in den betreffenden Klassen verlautbart. Die unterrichtende Lehrkraft zeichnet ab und veranlasst den Eintrag ins Mitteilungsheft; der KV kontrolliert die Unterschriften der Erziehungsberechtigten in den Mitteilungsheften.
Lehrausgänge und Exkursionen sind Schulveranstaltungen. Eine Teilnahme für SchülerInnen ist verpflichtend.
Thematisch, fachdidaktisch und methodisch auf dem Laufenden zu sein, ist Teil des Lehrberufs und wird von der Direktion unterstützt.
Das BRG Pichelmayergasse ist eine medial bestens ausgestattete Schule. Das mediale Angebot umfasst eine gut bestückte Bibliothek, Informatiksäle und Notebooks, Klassenzimmer mit PC und Beamer.
Die PCs in den Klassenräumen sind am Vormittag und am Nachmittag ausschließlich für Unterrichtsangelegenheiten zu verwenden und dürfen ohne Erlaubnis einer Lehrkraft nicht von SchülerInnenn benützt werden.
Wir gehen mit allen Medien in jeder Hinsicht verantwortungsvoll um!
SchülerInnen melden sich nach dem Unterricht bei dem/der jeweiligen ProfessorIn an.
Die gesamte Klasse bleibt in dem ihr zugewiesenen Raum („reine Beaufsichtigung“) oder unternimmt gemeinsam mit BetreuerIn eine andere Aktivität. Beim Verlassen des Raumes (Buffet, WC) muss der Mittagsüberbrückungsausweis sichtbar getragen werden.
Fällt Nachmittagsunterricht aus, entfällt automatisch auch die MÜ („...dient der Überbrückung zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht“).
SchülerInnen, welche die MÜ an einem Tag nicht besuchen (Arzt etc.), geben dem/der BetreuerIn persönlich eine schriftliche Entschuldigung ab.
Das Pichelmayer-ABC gilt auch in der MÜ.
SchülerInnen, die sich nicht an die Regeln halten, müssen mit denselben Konsequenzen rechnen wie am Vormittag (Eltern informieren, Direktion informieren, Ausschluss aus der MÜ).
Kontaktperson: Mag. Dopplinger Christiane
Bis incl. 9. Schulstufe besitzt jede Schülerin und jeder Schüler ein Mitteilungsheft und hat es täglich mit (auch z.B. bei Lehrausgängen), damit LehrerInnen mit Eltern in Kontakt stehen und ihnen wichtige Informationen (z.B. Unterrichtsentfall, Ankündigungen usw.) mitteilen können.
Eltern werfen regelmäßig einen Blick ins Mitteilungsheft ihrer Kinder, um die Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Die Unterschriften sind am nächsten Tag der jeweiligen Lehrperson bzw. dem/der KlassenvorständIn vorzuweisen.
Unterstufe: Das Mobiltelefon ist nicht sichtbar und nicht hörbar. Es befindet sich während der Unterrichtszeit und in den Pausen in der Schultasche oder im Spind und wird nur auf Anweisung oder mit Erlaubnis einer Lehrkraft z. B. für Unterrichtszwecke benützt. Natürlich darf es auch für wichtige Informationen an die Erziehungsberechtigten – nach Rücksprache mit einer Lehrkraft – verwendet werden.
Oberstufe: In der Oberstufe darf das Mobiltelefon in den Pausen verwendet werden, sofern es nicht störend oder regelwidrig eingesetzt wird. Es bleibt den Lehrkräften vorbehalten, ein kurzfristiges "Handyverbot" auszusprechen.
Benützen Schüler*innen ihre Mobiltelefone während des Unterrichts unerlaubt, müssen diese nach Aufforderung der Lehrkraft abgedreht auf den Lehrer*innentisch gelegt werden. Diese werden nach der Unterrichtseinheit retourniert.
Kann für gemeinschaftliches Arbeiten genutzt werden.
Informationen und Unterstützung: Mag. Ulrike Schedl-Schrottmayer
Die Teilnahme am Unterrichtsangebot „Muttersprachlicher Unterricht“ ist freiwillig und findet außerhalb des Stundenplans an zum Teil anderen Schulstandorten statt. Jeweils am Ende eines Schuljahres kann man sich für den muttersprachlichen Unterricht im kommenden Schuljahr anmelden.
Die Koordinatorin für den muttersprachlichen Unterricht ist Mag. Simone Lindner.
Die Oberstufenklassen werden als Notebook-Klassen geführt.
Die Notebooks werden im Unterricht und auch bei Schularbeiten eingesetzt.
Ab dem Schuljahr 2017/18 ist der Einsatz von Technologie bei der schriftlichen Mathematikmatura verpflichtend.
Die bei der Anmeldung bekannt gegebenen Daten müssen laufend aktualisiert werden. Dazu gehören z. B. Adressänderung, Änderung der Telefonnummer der Erziehungsberechtigten, Änderung des Sorgerechts…
Für Notfälle sollte mehr als eine Telefonnummer gemeldet werden.
Die Peers sind OberstufenschülerInnen (6.-8. Klassen), die dafür ausgebildet wurden, SchülerInnen der Unterstufe bei der Lösung ihrer Konflikte zu unterstützen. Die Ausbildung erfolgt über den Wiener Stadtschulrat sowie über die Unverbindliche Übung „Peermediation“, die von den Peercoaches Mag. Dr. Hemma Chocholka und Mag. Heide Königshofer geleitet wird. Jede 1. Klasse verfügt über ihr eigenes Peerteam, das aus drei bis vier Peers besteht. Die SchülerInnen der 2.-4. Klassen werden individuell nach Bedarf von den Peers betreut.
Teilnahme von SchulsprecherInnen und KlassensprecherInnen bzw. je nach Thema;
Termine werden von der Direktion einberufen;
Wichtige Themen der Schulgemeinschaft werden mit Direktion, LehrerInnen, SchulsprecherInnen, KlassensprecherInnen und GastreferentInnen besprochen und diskutiert, um gemeinsam schulpolitisch und -demokratisch zu arbeiten.
Es ist SchülerInnen nicht gestattet, Essen per Lieferdienst zustellen zu lassen.
Herr Femi Ferati; anwesend Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr.
Während anderer Zeiten mit Fragen bitte an das SchulwartInnen-Team wenden!
Rauchen (auch E-Zigaretten) ist ausnahmslos für alle Personen auf dem Schulgelände verboten.
wird mit dem Stundenplan erstellt und muss eingehalten werden.
Änderungen /Abweichungen nur nach Rücksprache mit der Administration.
für SchülerInnen, die den Religionsunterricht nicht besuchen.
Bitte leise beschäftigen, lernen, Hausübungen schreiben etc.
Kein Handy!
siehe Internet Policy
Wir achten stets auf Sauberkeit, nicht nur auf dem Schulgelände, im Schulhaus, in den Klassen und bei unseren Arbeiten.
Wir werfen Abfall in die dafür vorgesehenen Mistkübel.
Auf Mülltrennung von Flaschen, Papier und Restmüll wird von allen Pichelmayern geachtet!
Jede Klasse bestimmt dafür ausgewählte KlassenordnerInnen!
Pro Schuljahr:
UST:
• 4 bis 6 Schularbeiten, insgesamt 200 - 250 Min.
• erstes Lernjahr einer Fremdsprache: 3 bis 4 Schularbeiten, insgesamt 150 - 200 Min.
OST:
5. Klassen
in allen Sprachen:
2 – 4 Schularbeiten, insgesamt 150 – 300 Minuten
Mathematik:
3 – 5 Schularbeiten, insgesamt 200 – 400 Minuten
zusätzliche Bestimmungen für alle Gegenstände:
Schularbeitsdauer mindestens 50, maximal 100 Minuten pro Schularbeit
mindestens eine Schularbeit je Semester
6. Klassen
in allen Sprachen: 2 – 4 Schularbeiten, insgesamt 150 – 300 Minuten
Mathematik: 3 – 5 Schularbeiten, insgesamt 200 – 400 Minuten
zusätzliche Bestimmungen für alle Gegenstände:
Schularbeitsdauer mindestens 50, maximal 100 Minuten pro Schularbeit
mindestens eine Schularbeit je Semester
7. Klassen
in allen Sprachen: 2 – 4 Schularbeiten, insgesamt 150 – 350 Minuten
Schularbeitsdauer in allen Sprachen maximal 150 Minuten pro Schularbeit
Mathematik: 3 – 5 Schularbeiten, insgesamt 200 – 400 Minuten
Physik bzw. Biologie und Umweltkunde: 2 – 3 Schularbeiten, insgesamt 150 – 200 Minuten
Zusätzliche Bestimmungen für alle Gegenstände:
mindestens eine Schularbeit je Semester
mindestens eine zweistündige Schularbeit
in allen Gegenständen mindestens 50, maximal 100 Minuten pro Schularbeit
8. Klassen
2 – 3 Schularbeiten, insgesamt 250 – 350 Minuten
zusätzliche Bestimmungen für alle Gegenstände: mindestens eine Schularbeit je Semester,
eine mindestens dreistündige Schularbeit
Die Entscheidung über die Anzahl und die Dauer der Schularbeiten liegt in der Kompetenz des Lehrers/der Lehrerin. Festlegungen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind möglich.
Der Schularbeitskalender wird jeweils zu Beginn des Semesters ausgegeben. Regel: nicht mehr als 2 Schularbeiten innerhalb einer Woche (=8 Tage incl. Wochenende), LBVO §7.
Der Schularbeitskalender wird von den Erziehungsberechtigten unterschrieben.
Dr. Barbara Gras
Sprechstunde für Erziehungsberechtigte:
Jederzeit nach telefonischer Terminvereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit: 01/ 689 18 38 -26.
Sprechstunde für SchülerInnen:
laut Aushang an der Schularztzimmertüre.
Untersuchungen:
Jede Schülerin/jeder Schüler wird 1x im Schuljahr untersucht und über dabei festgestellte Auffälligkeiten informiert.
Erste-Hilfe/Behandlungen:
Im Notfall leisten SchulärztInnen Erste-Hilfe. Behandlungen sind nicht erlaubt.
Achtung: ein Besuch bei der Schulärztin ersetzt nicht den Besuch beim Hausarzt/Kinderarzt/im Krankenhaus! Dies gilt im Erkrankungs- oder Verletzungsfall, auch wenn in der Schule Erste-Hilfe geleistet wurde.
Turnbefreiungen/Schonungen:
Wer länger als eine Woche nicht mitturnen darf, benötigt eine Turnbefreiung.
Turnbefreiungen werden in der dritten Pause (von 10:45 bis 11:00) ausgestellt.
Auch Schonungen sind in der dritten Pause erhältlich.
Impfungen:
In der Schule werden zurzeit keine Impfungen angeboten.
Impfungen des Gratiskinderimpfprogramms Wien werden in der Impfstelle TownTown und bei den am Kinderimpfprogramm teilnehmenden ÄrztInnen durchgeführt.
Chronische Erkrankungen/bedrohliche Allergien:
Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung (z.B. Asthma, Epilepsie, Diabetes, Rheuma, etc.) oder einer bedrohlichen Allergie (z.B. Nahrungsmittel-, Insektenstich- oder Medikamentenallergie), bitte die Schulärztin kontaktieren (Tel.: 01/689 18 38 -26).
Nur so kann für eine bestmögliche medizinische Betreuung in der Schule gesorgt werden.
Elternfragebogen:
Die SchülerInnen der 1. Klassen erhalten bei Schuleintritt einen Elternfragebogen. Änderungen (z.B. neu aufgetretenes Asthma, Anfallsleiden, etc.) bitte umgehend melden.
...wird vom Sekretariat ausgestellt.
SchülerInnen tragen sich im Sekretariat in die aufliegende Mappe ein. Die Bestätigungen sind dort auch wieder abzuholen.
Das Sekretariat übernimmt keine Weiterleitung an Ämter oder Erziehungsberechtigte.
Formulare für die SchülerInnenbeihilfe und die finanzielle Unterstützung bei Schulveranstaltungen sind im Sekretariat zu beheben.
... wird von SchülerInnen benötigt, die sich an einer weiterführenden Schule angemeldet haben.
Eine Schulerfolgsbestätigung darf erst nach der Beurteilungskonferenz (Mittwoch vorletzte Schulwoche) ausgegeben werden.
Formulare der weiterführenden Schulen werden nicht ausgefüllt, die Schulerfolgsbestätigung wird aus dem Schülerverwaltungsprogramm gedruckt.
Als schulfremde Personen werden jene Personen bezeichnet, die weder SchülerInnen noch LehrerInnen sind, noch zum Schulpersonal (Sekretärinnen, SchulwartInnen) gehören.
Schulfremde Personen müssen in der Direktion und/oder der Administration angekündigt und angemeldet werden bzw. die Sprechstunden einer Lehrkraft besuchen.
Unbekannte schulfremde Personen ohne ersichtlichen Grund für den Aufenthalt auf dem Schulgelände müssen unverzüglich der Direktion gemeldet werden.
Ehemalige SchülerInnen, die keine ausdrückliche Erlaubnis der Direktion haben, sind nicht berechtigt, sich auf dem Schulgelände aufzuhalten.
Die Mitglieder des SGA setzen sich aus je drei VertreterInnen der LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern sowie der Direktion zusammen. Die LehrerInnenvertreterInnen werden alle zwei Jahre gewählt. Die SchülerInnenvertreterInnen setzen sich aus den SchulsprecherInnen und deren VertreterInnen zusammen, die ElternvertreterInnen werden vom Elternverein bestimmt.
Zu den Aufgaben des SGA gehört es, über interne Belange der Schule (z.B. die Hausordnung, Schulveranstaltungen, Schulball usw.) zu diskutieren und zu entscheiden.
Auf unserer Schulhomepage <link http: www.brg-pichelmayergasse.at>www.brg-pichelmayergasse.at befinden sich das Angebot unserer Schule, nützliche und interessante Informationen und Neuigkeiten, Formulare etc.
Wir bemühen uns, immer am letzten Stand der Dinge zu sein, freuen uns über positive Rückmeldungen oder dienliche Hinweise, wenn Änderungen nötig sind, sich Fehler eingeschlichen haben sollten...
Die uns vom Stadtschulrat für Wien zugeteilte Schulpsychologin ist Kmsr. Sarah Glas MSc.
Sprechstunden: siehe Aushang (neben Sekretariat) oder Schulhomepage
Anmeldung über Mag. Dr. Hemma Chocholka und Mag. Michael Fessl.
Die Wahl zum/zur SchulsprecherIn unterliegt dem allgemeinen, gleichen, direkten, freien, geheimen und persönlichen Wahlrecht und findet innerhalb der ersten 5 Schulwochen statt. Alle OberstufenschülerInnen haben die Möglichkeit, sich um die Kandidatur zu bewerben. Für die Wahlberechtigten gibt es die Möglichkeit, die KandidatInnen durch ein Hearing kennen zu lernen.
Die/Der SchulsprecherIn und weitere zwei StellvertreterInnen nehmen an den SGA-Sitzungen (siehe da) teil.
Die KlassensprecherInnen der Unterstufe wählen den/die UnterstufensprecherInnen.
Alle sind wichtige DiskussionspartnerInnen im Pichelmayerforum.
während Schulveranstaltungen richten sich alle SchülerInnen nach den gemeinsam aufgestellten Verhaltensvereinbarungen. Besonders zu beachten ist das absolute Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot. Missachtung dieser Vereinbarungen zieht die angekündigten Konsequenzen nach sich (s. Disziplinäre Vereinbarungen).
Die SchulwartInnen kümmern sich um die Instandhaltung und die Reinigung des Hauses und der Außenanlagen.
Oberschulwart: Gerhard Kemeter
Schulwartin: Gabriele Floigel
Den Anweisungen der SchulwartInnen hinsichtlich Sauberkeit, Hausschuhpflicht etc. ist auf ausdrücklichen Wunsch der Direktion Folge zu leisten.
Der Unterricht im Fach Bewegung und Sport findet in den zweiten Klassen 2 Wochenstunden als Schwimmunterricht im Amalienbad statt. Dafür ist zu Beginn des Schuljahres ein Beitrag zu bezahlen. Information diesbezüglich erfolgen am Schulanfang der zweiten Klasse.
Frau Merve Arslan ist die leitende Sekretärin, die auch für Buchhaltung und finanzielle Angelegenheiten zuständig ist.
Ihr zur Seite steht Frau Nicole Seidl und unser Zivildiener Moritz Jugl.
Öffnungszeiten: 7.00 – 14.00 Uhr
Skateboards werden nicht in die Klassenräume mitgenommen. Sie können im Bereich der Zentralgarderobe (linker Abgang, gekennzeichneter Skateboard-Parkplatz) abgestellt werden. Die Fluchtstiege muss aus feuerpolizeilichen Gründen frei bleiben.
Der Konsum von Snus oder tabakhaltigen Beuteln ist durch das österreichische Tabak- und Nichtrauchergesetz (TNRSG) klar geregelt und dementsprechend auch auf dem Schulgelände verboten.
Ebenfalls ist der Konsum bzw. die Weitergabe von Nikotinbeuteln (Nic-Bags, Nicotine Punsch, …) sowie von koffeinhaltigen Beuteln und ähnlichen Erzeugnissen am Schulgelände - im Sinne des Wiener Jungendschutzgesetzes für den Umgang mit suchterregenden/stimulierenden Subtanzen - untersagt.
Die unverbindliche Übung Soziales Lernen ist eine Unterrichtseinheit, die in die Stundenpläne der ersten Klassen eingearbeitet wurde. Sie hat zum Ziel, die Klassengemeinschaft zu stärken und das Gemeinschaftsgefühl zu festigen. Durch gruppendynamische Übungen werden die SchülerInnen sensibilisiert, wertschätzend miteinander umzugehen.
PLUS - das österreichische Präventionsprogramm für die 5. bis 8. Schulstufe: Seit dem Schuljahr 2014/15 wird nach diesem Programm im Rahmen der SOLÜ-Stunde in der Pichelmayergasse gearbeitet (siehe auch: www.suchtvorbeugung.net/plus/).
Die Spinde in der Zentralgarderobe dienen unseren SchülerInnen dazu, ihre Schuhe, Jacken oder auch Unterrichtsmaterialien in versperrtem Zustand aufbewahren zu können.
Zu mieten sind die Spinde direkt bei Fa. UPECO (www.schliessfaecher.at, vermietung@upeco.at; Formulare im Sekretariat oder im Internet).
Reklamationen und Vertragskündigungen sind direkt an Firma UPECO zu richten
Das BRG Pichelmayergasse verfügt über 2 Turnsäle und eine große Freifläche für Ballspiele, Leichtathletik und mehr. Auf den Sportanlagen herrscht generelles Ess- und Trinkverbot (Verschmutzungs- und Verletzungsgefahr).
LehrerInnen des TSH dürfen am Nachmittag mit ihren SchülerInnen die Turnsäle oder den Sportplatz benützen, allerdings werden keine Handgeräte oder Geräte aus dem BESP-Unterricht verwendet.
Der BESP-Unterrricht findet nach Vereinbarung auch disloziert statt.
In ihren Sprechstunden stehen LehrerInnen für ein persönliches oder telefonisches Gespräch (01/689 18 38/25) im Schulhaus zur Verfügung. Ist eine Lehrkraft verhindert, scheint die jeweilige Sprechstunde in WebUntis nicht auf. (Die Sprechstunden sind ersichtlich ohne Anmeldung mit Klick auf den "Kopf" links oben.)
Auch auf unserer Schulhomepage befindet sich ein Link zu WebUntis. euterpe.webuntis.com/WebUntis/index.do;jsessionid=349AFBD460000169F78BA04DE4840BAB
Der Stundenplan ist ein vielschichtiges Konzept und wird so schülerInnenfreundlich wie möglich gestaltet. Auf Individualwünsche kann keine Rücksicht genommen werden. Unterricht für die Unterstufe ist in der Zeit von 8.00 - 17.55 Uhr, für die Oberstufe von 8.00 bis 18.45 Uhr möglich.
Es kann jederzeit zu Änderungen im Stundenplan kommen; über diese werden die SchülerInnen informiert. Ein Blick ins WebUntis hilft Missverständnisse zu vermeiden.
können über WebUntis aber auch per Handy-App abgerufen werden.
SchülerInnen werden in Supplierstunden von klasseneigenen oder -fremden LehrerInnen unterrichtet. Sie folgen den Anweisungen und erledigen die Arbeitsaufträge, da es sich um eine Unterrichtsstunde handelt. Disziplinäres Zuwiderhandeln hat Konsequenzen.
Sekretariat/Direktion 689 18 38
Administration 689 18 38/23
Konferenzzimmer 689 18 38/25
Schulärztin 689 18 38/26
Fax 689 18 38 37
Mail sek1.grg10@910046.bildung-wien.gv.at
Alle Termine während eines Schuljahres (schulfreie Tage, Konferenzen, Veranstaltungen usw.) werden im Kalender der Schulhomepage laufend aktualisiert.
Tischtennistische im TSH-Bereich:
Benützung in den Pausen und im TSH
Tischtennistische im Hof:
Benützung ausschließlich während der Vormittagspausen - vorrangig für Mädchen
Um Plastikmüll zu vermeiden bitte auf Trinkflaschen aus Metall verwenden.
Die Mitnahme von Glasflaschen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Leitung: Mag. Barbara El-Juaneh
Stellvertretung: Mag. Andrea Jackson
Montag bis Freitag 11.50 – 17.05 Uhr
in der ersten Schulwoche ab Mittwoch
Anmeldeschluss: offiziell Donnerstag der zweiten Schulwoche; Nachmeldungen laufend auch während des Jahres möglich,
ACHTUNG: Abmeldung oder Änderung nur drei Wochen vor Semesterende möglich!
Bezahlung des TSH pro Tag, nicht pro Stunde, Ermäßigungsformulare bei Mag. Barbara El-Juaneh.
Die Teilnahme an Sportspielen in der Aula (Merkball, Fußball, Federball, Tischtennis, etc.) ist ausschließlich mit Hallensportschuhen gestattet.
Pro Tag gibt es eine verpflichtende Hausübungsstunde.
SchülerInnen, welche das TSH an einem Nachmittag nicht besuchen (Arzt, etc.), geben dem/der BetreuerIn eine schriftliche Entschuldigung ab.
Das Pichelmayer-ABC und das Handyverbot gelten auch im TSH.
Siehe Sportanlagen
Bei Verletzungen während der Pause oder im Unterricht, die einen Krankenhausbesuch zur Folge haben, füllt der/die Aufsicht habende Lehrer/In eine Unfallmeldung aus, damit die Meldung an die AUVA in der Frist erfolgen kann.
Auch Verletzungen am direkten Schulweg müssen gemeldet werden.
Die Lehrkraft ist über einen eventuellen Krankenhausbesuch in Kenntnis zu setzen (Krankenhausformular mitbringen).
In den Pausen und nach Unterrichtsschluss sind die Fenster geschlossen.
In der letzten Stunde am Vormittag (aus dem Stundenplan ersichtlich, der neben der Klassentüre angebracht ist) wird von SchülerInnen der gröbste Schmutz beseitigt und das Licht abgedreht, die Sessel werden auf die Tische gestellt, PC und Beamer ausgeschaltet.
Die Lehrkraft versperrt, wenn die Klasse den Raum wechselt, den Klassenraum.
UST-SchülerInnen, die weder für ein Mittagessen angemeldet sind, noch das TSH besuchen oder in der Mittagsbetreuung beaufsichtigt werden, verlassen umgehend das Schulgelände.
Im TSH oder zur Mittagsbetreuung angemeldete UST-SchülerInnen melden sich bei der Aufsicht.
OST-SchülerInnen dürfen sich bis zum Beginn des Nachmittagsunterrichts auf dem Schulgelände aufhalten (auch im Klassenzimmer), wenn ihr Verhalten entsprechend ist.
Der Unterricht beginnt mit dem Läuten und endet damit. Kein früheres Entlassen der SchülerInnen (Aufsichtspflicht!).
Bei Wechsel des Klassenraums wird die Klasse von der Gangaufsicht versperrt!
Findet eine Unterrichtsstunde nicht im klasseneigenen Raum statt, warten die SchülerInnen vor dem zugeteilten Klassenraum auf die Lehrkraft.
Vormittagsunterricht Nachmittagsunterricht
(Einlass 7.45 Uhr) (keine Pausen!)
1. Stunde 08.00 – 08.50 7. Stunde 13.45 – 14.35
2. Stunde 08.55 - 09.45 8. Stunde 14.35 – 15.25
3. Stunde 09.55 – 10.45 9. Stunde 15.25 – 16.15
4. Stunde 11.00 – 11.50 10. Stunde 16.15 – 17.05
5. Stunde 11.55 – 12.45 11. Stunde 17.05 – 17.55
6. Stunde 12.50 – 13.40 12. Stunde 17.55 – 18.45
Siehe Schulhomepage
Frühinformationssystem (SchUG §19, Abs. 4) bezieht sich auf das Verhalten eines Schülers/einer Schülerin und kommt zum Einsatz, wenn sich das Verhalten verschlechtert und/oder Pflichten nicht erfüllt werden. Folge: Verständigung der Erziehungsberechtigten.
SchülerInnen der 6. – 8. Klasse ist es erlaubt, in den 10- und 15-Minuten-Pausen das Schulgelände zu verlassen. Die EDU-Card wird beim Portier hinterlegt!
OST-SchülerInnen dürfen diese Pausen auch ohne Aufsicht im Bereich des Gartens oder der Höfe verbringen. UST-SchülerInnen nur in den gekennzeichneten großen Pausen.
Sofern eine Unterrichtsstunde suppliert wird, gilt dies als regulärer, verpflichtender Unterricht!
Ist in der OST im Supplierplan LEO (Lernen ohne Lehrer/in vermerkt), bleiben die Schüler/innen in ihren Klassen, um diese Zeit sinnvoll zu nützen. Ist in einer Randstunde keine Supplierung eingeteilt, so dürfen die Schüler/innen der OST das Schulhaus verlassen.
Kehrt ein/e Schüler/in nicht rechtzeitig zur nächsten Unterrichtsstunde zurück, wird sie/er durch den/die KlassenvorständIn, bei mehrmaligem Verstoß durch die Direktion verwarnt. Zeigen diese Maßnahmen keine Verhaltensänderung, tagt die Klassenkonferenz. Weitere Verstöße ziehen eine Disziplinarkonferenz nach sich.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (=18. Geburtstag) erhalten Eltern nur mit schriftlicher Zustimmung ihres Sohnes / ihrer Tochter Auskünfte über schulische Leistungen etc.
Auch der Elternsprechtag kann daher nur mit Zustimmung besucht werden.
Zustandekommen nach Vorgaben des Ministeriums.
Ab- und Ummeldung ist nach erfolgter Wahl nicht möglich!
Siehe Schulhomepage
Siehe Aushang in den Werksälen
Die Schule betreibt ein WLAN, das im ganzen Haus verfügbar ist. Dieses WLAN ist in 2 unterschiedliche Bereiche aufgeteilt:
Das Gast WLAN ist ein offenes Netz und kann für private Zwecke von jedem/m SchülerIn und LehrerIn mit Handys und Tabletts genutzt werden.
Das BYOD WLAN ist ein abgesichertes Netz und bleibt den schuleigenen Geräten (Notebooks) und den Schülernotebooks aus den Oberstufenklassen mit technologieunterstütztem Unterricht vorbehalten und ist daher nicht mit Handys oder Tabletts für private Zwecke zu verwenden.
In der Zentralgarderobe stehen den SchülerInnen Spinde (s. Spinde/Garderobenschränke) zur Verfügung, die direkt bei der Fa. UPECO für jeweils ein Schuljahr gemietet werden können. In diesen Spinden werden Schuhe, Oberbekleidung und persönliche Dinge aufbewahrt.
SchülerInnen, die keinen Spind mieten, können die Garderobe (linker Abgang) benützen.
SchülerInnen, die mit dem Skateboard in die Schule kommen, benützen dafür den „Parkplatz“ für Skateboards in der Zentralgarderobe.
Die Schule übernimmt keine Haftung für nicht versperrte Gegenstände.
Die Zentralgarderobe steht vor und nach dem Unterricht sowie in den 10- und 15-Minuten-Pausen zum Umkleiden offen. Sie dient nicht als Pausenraum, sondern ausschließlich dem Wechseln der Kleidung oder der Spindbenutzung.
Wir sind die Pichelmayer!